Betriebssicherheit

Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungspflichtigen Anlagen geschaffen.
Verantwortlich für den Betrieb und die Betriebssicherheit ist ausschließlich der Betreiber und nicht der Lieferant oder beauftragte Kundendienst.
In diesem Zusammenhang treten immer wieder Fragen auf, die wir nachfolgend beantworten wollen:

  • Für den gewerblichen Betrieb von Anlagen gilt in Deutschland seit 10/2002 grundsätzlich die Betriebssicherheitsverordnung* (BetrSichV).
  • In der BetrSichV sind alle prüfpflichtigen Anlagen definiert, z.B. Druckbehälter. Das Produkt aus höchstmöglichem Druck und dem Inhalt in Litern definiert die Notwendigkeit der Anwendung der Verordnung (siehe Liste).
  • Die Prüfung hat sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend durch eine „befähigte Person“ oder den Prüfer der „ZÜS“ (zugelassenen Überwachungsstelle) zu erfolgen.
  • Die bisherige sogenannte „TÜV-Prüfung“ gibt es nicht mehr. Aktuell gelten folgende Prüfungen:
    – vor Inbetriebnahme nach § 15 BetrSichV
    – wiederkehrend nach § 16 BetrSichV
  • Der Betreiber muss vor Inbetriebnahme laut § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Ermittlung der Prüffristen durchführen – dies muss durch eine fachkundige Person erfolgen.
  • Bei Zuwiderhandlungen kann die zuständige Behörde Bußgelder erheben, schlimmstenfalls sogar die Anlage stilllegen.

Diese gesetzlichen Vorschriften dienen der Arbeitssicherheit.

Wir arbeiten mit mehreren zugelassenen Überwachungsstellen (z.B. TÜV und DEKRA) zusammen und können die Prüfung in Verbindung mit den vorbereitenden Arbeiten (z.B. Behälterreinigung) in Ihrem Auftrag planen, durchführen und abrechnen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns die vollständige Dienstleistung, einschließlich der Dokumentation und der Gefährdungsbeurteilung inklusive der Ermittlung der Prüffristen. Alles aus einer Hand.
Selbstverständlich sind unsere Kundendienstmonteure „befähigte Personen“ und werden regelmäßig intern und extern geschult.
Betriebssicherheit verlangt neben der Aufrechterhaltung der Funktion ein hohes Maß an Wissen und ein breites Spektrum an Sachkunde.
Ob Medizin-, Atem- oder einfach Arbeitsluft gefordert wird: Wir kennen uns aus und helfen Ihnen bei der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer Betreiberverantwortung.